Allgemeine Geschäftsbedingungen von THAR Lernplattform für Unternehmen
VERANTWORTLICHER
THAR
Verantwortlich für die DSGVO-konforme Verarbeitung von Schulungsdaten im Transportwesen.
Adresse
Academiesingel 1, 4811 AA Breda, Niederlande
info@tharonline.nl
Handelsregister (KvK): 67834000
1. Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
- THAR: die Verwenderin dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nämlich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Thar Uitgeverij BV mit Sitz in Academiesingel 1, (4811 AA) Breda, eingetragen im niederländischen Handelsregister unter der Nummer 67834000.
- Kunde: die juristische Person, die mit THAR eine Vereinbarung schließt und/oder die Lernplattform und/oder die Dienstleistungen von THAR nutzt.
- Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen THAR und dem Auftraggeber über die Bereitstellung und Nutzung der Lernplattform für den Auftraggeber und seine Mitarbeitenden sowie über die Erbringung aller sonstigen vereinbarten Dienstleistungen durch THAR für den Auftraggeber.
- Lernplattform: die Online-Lernplattform von THAR, auf der die mit dem Auftraggeber vereinbarten Module, Kurse und Lehrkräfte zur Verfügung gestellt werden.
- Teilnehmende: Mitarbeitende des Auftraggebers oder Freiberuflerinnen und Freiberufler bzw. Selbstständige ohne Personal, die für den Auftraggeber tätig sind, oder Personen, die der Auftraggeber von einem Dritten einsetzt.
- Schulung: das E-Learning und/oder die Kurse und/oder Schulungsprogramme und/oder Anweisungen einschließlich der zugehörigen Tests, generisch oder für den Auftraggeber entwickelt, die THAR dem Auftraggeber über die Lernplattform zur Nutzung durch den Auftraggeber und dessen Mitarbeitende zur Verfügung stellt.
2. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von THAR, ob über die Lernplattform erbracht oder nicht, sowie für alle Angebote von THAR und alle Vereinbarungen zwischen THAR und dem Auftraggeber und für alle daraus hervorgehenden und/oder damit zusammenhängenden Tätigkeiten oder Vereinbarungen.
2. Auch von THAR eingesetzte Dritte, darunter Lehrkräfte, Assistentinnen und Assistenten sowie Personal, können sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.
3. Vereinbarung
Die Vereinbarung kommt mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden zustande, es sei denn, THAR widerruft sie unmittelbar nach der Annahme. Enthält die Annahme des Kunden Vorbehalte oder Änderungen, kommt die Vereinbarung erst zustande, nachdem THAR dem Kunden schriftlich mitgeteilt hat, dass sie mit diesen Vorbehalten oder Änderungen einverstanden ist.
4. Bereitstellung von Informationen
1. Der Kunde hat alle von THAR angeforderten Informationen rechtzeitig und in der von THAR festzulegenden Weise bereitzustellen.
2. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm an THAR übermittelten Informationen, auch wenn diese Informationen von Dritten stammen. THAR ist niemals verpflichtet, die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen zu überprüfen. Der Kunde stellt THAR von allen Schäden oder Ansprüchen frei, die sich aus einer Unrichtigkeit der bereitgestellten Informationen oder aus einer unbefugten Bereitstellung von Informationen ergeben.
3. THAR ist berechtigt, die Ausführung der Vereinbarung auszusetzen, bis der Kunde die in den Absätzen 1 und 2 genannten Pflichten erfüllt hat. Daraus entstehende Schäden, gleich welcher Art oder welchen Umfangs, begründen keine Haftung von THAR.
5. Zugang zur Lernplattform
1. THAR stellt dem Kunden für die Dauer der Vereinbarung ein Administratorkonto zur Verfügung. Damit kann der Kunde zu den vereinbarten Bedingungen Zugang zur Lernplattform erhalten und Teilnehmende zur Erstellung eines Nutzerkontos einladen.
2. Jede teilnehmende Person darf nur ein Nutzerkonto anlegen. Ein Nutzerkonto ist streng persönlich und nicht übertragbar. Es ist an eine einzige teilnehmende Person gebunden. Der Zugang erlischt, wenn die teilnehmende Person nicht mehr beim Auftraggeber beschäftigt ist.
3. Mit einem Nutzerkonto erhalten Teilnehmende Zugang zur Lernplattform, um Schulungstermine einzusehen und/oder das vom Kunden zugewiesene E-Learning zu absolvieren und/oder Informationen zu einem Kurs oder Schulungsprogramm abzurufen. Für die Erstellung des Nutzerkontos und die Nutzung der Lernplattform sowie (die Teilnahme an) dem E-Learning gelten (zusätzliche) Nutzungsbedingungen. Der Kunde und/oder Teilnehmende dürfen selbst keine Inhalte auf der Lernplattform veröffentlichen.
4. Der Kunde bleibt für die Pflichten aus der Vereinbarung, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Nutzung der Nutzerkonten durch Teilnehmende verantwortlich. Der Kunde garantiert, dass Teilnehmende das Nutzerkonto nicht missbrauchen.
6. Verfügbarkeit der Lernplattform und des E-Learnings
1. Die Lernplattform wird dem Auftraggeber im Ist-Zustand („as is“) zur Verfügung gestellt, ohne dass besondere Anpassungen an spezifische Anforderungen des Auftraggebers vorgenommen werden. Dies gilt auch für generisch angebotenes Standard-E-Learning. THAR ist nicht verpflichtet, die Lernplattform oder solches E-Learning speziell für den Auftraggeber zu warten, anzupassen oder um bestimmte Funktionen zu erweitern. THAR ist jederzeit berechtigt, die Lernplattform und solches Standard-E-Learning zu ändern (oder ändern zu lassen), wenn THAR dies für wünschenswert hält.
2. E-Learning und/oder Material, das speziell für den Auftraggeber zu entwickeln ist, wird stets auf Grundlage einer Bemühenspflicht erbracht, wobei kein bestimmtes Ergebnis garantiert wird. THAR verlässt sich dabei vollständig auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten. Der Auftraggeber übernimmt für ihn entwickeltes E-Learning und/oder sonstiges Material in dem Zustand, in dem es sich zum Zeitpunkt der Bereitstellung befindet. Die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten auch für speziell für den Auftraggeber entwickeltes E-Learning und/oder sonstiges Material.
3. THAR bemüht sich, die Lernplattform verfügbar zu halten und Zugang zum E-Learning zu gewähren. Wie in Artikel 12 näher bestimmt, übernimmt THAR keine Gewähr dafür, dass die Lernplattform und/oder das E-Learning jederzeit zugänglich oder verfügbar sind oder ohne Störungen oder Unterbrechungen zur Verfügung stehen. THAR haftet nicht für Störungen, Unterbrechungen oder Leistungseinbußen.
4. THAR behält sich das Recht vor, ohne für Schäden zu haften und/oder verantwortlich zu sein, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung: a. die Lernplattform und/oder die Module und/oder sonstige Informationen auf der Lernplattform zu entfernen, zu verbessern oder anderweitig zu ändern; b. die Nutzung der Lernplattform und/oder des E-Learnings ganz oder teilweise (vorübergehend oder dauerhaft) zu deaktivieren, unzugänglich zu machen und/oder einzuschränken.
5. Der Kunde ist allein für seine eigenen Einrichtungen verantwortlich, die für die Nutzung der Lernplattform und/oder des E-Learnings und den Zugang dazu erforderlich sind. THAR ist nicht für das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Einrichtungen verantwortlich.
7. Helpdesk
Die Lernplattform bietet einen Helpdesk über eine sogenannte Chatfunktion, der grundsätzlich an Werktagen zwischen 08:00 und 22:00 Uhr verfügbar ist. Kunden und Teilnehmende können dort Fragen stellen. THAR bemüht sich, Fragen zeitnah zu beantworten, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Helpdesks, eine bestimmte Antwortzeit oder die tatsächliche Beantwortung von Fragen. Darüber hinaus kann THAR an die Beantwortung von Fragen zusätzliche Bedingungen knüpfen.
8. Wartung und Updates
THAR kann den Zugang des Kunden und/oder der Teilnehmenden zur Lernplattform und/oder zum E-Learning ganz oder teilweise aussetzen, um Wartungsarbeiten durchzuführen und Updates einzuspielen. THAR informiert den Kunden, bevor der Zugang des Kunden und/oder der Mitarbeitenden zur Lernplattform und/oder zum E-Learning wegen Wartungsarbeiten oder der Einspielung eines Updates ausgesetzt wird. THAR ist unter keinen Umständen verpflichtet, dem Kunden und/oder den Teilnehmenden wegen der Aussetzung des Zugangs zur Lernplattform und/oder zum E-Learning zur Durchführung von Wartungsarbeiten oder Updates eine finanzielle Entschädigung zu zahlen.
9. Änderung und Stornierung
1. THAR ist berechtigt, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder Kurstermine zu ändern oder Kurse bei unvorhergesehenen Umständen oder höherer Gewalt zu unterbrechen. In solchen Fällen werden in Absprache mit den Teilnehmenden Alternativen gesucht. THAR übernimmt keine Haftung für Kosten, die dem Auftraggeber durch die Änderung entstehen.
2. Die Stornierung einer Schulung muss schriftlich erfolgen und von THAR schriftlich bestätigt werden.
3. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühren sowie die Prüfungsgebühren in Rechnung gestellt.
4. Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen zum Kurs werden 100 % der Kursgebühren sowie die Prüfungsgebühren in Rechnung gestellt.
5. Kann eine Schulung nicht stattfinden, weil die teilnehmende Person gesetzlich vorgeschriebene Dokumente und/oder Kursunterlagen vergessen hat, trägt der Kunde alle daraus entstehenden Kosten.
10. Laufzeit und Kündigung
1. Die Vereinbarung zwischen THAR und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
3. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.
4. Mit Beendigung der Vereinbarung erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden.
5. Die Daten des Kunden und der teilnehmenden Personen werden nach Beendigung der Vereinbarung gelöscht, sobald die Aufbewahrungsfrist nach geltenden Gesetzen und Vorschriften oder nach den Anforderungen zuständiger Behörden, etwa des CBR, abgelaufen ist. Gelten diese Regeln nicht, löscht THAR die betreffenden Daten nach Beendigung der Vereinbarung.
6. THAR kommt einem Antrag auf Export und Bereitstellung dieser Daten nach, sofern THAR feststellt, dass dies nach geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist. In diesem Fall werden die Daten ausschließlich in Form einer sogenannten JSON-Datei bereitgestellt. THAR ist nicht verpflichtet, beim Export der hier genannten Daten auf andere Weise und/oder bei deren Implementierung an anderer Stelle Unterstützung zu leisten. Die Nutzung der Datei und der Daten erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. THAR übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Datei auf anderen Lernplattformen verwendet werden kann oder dass die Datei und/oder die Daten für die vom Kunden beabsichtigte Nutzung geeignet sind.
11. Änderungen und Mehrarbeit
1. Änderungen der Vereinbarung sind nur schriftlich und in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
2. Fordert der Auftraggeber Arbeiten oder Leistungen an, die über den Umfang der Vereinbarung hinausgehen, gilt dies als Mehrarbeit. Diese Arbeiten werden vom Auftraggeber zu den jeweils geltenden Sätzen von THAR vergütet.
3. Mehrarbeit stellt eine Ergänzung der Vereinbarung dar und wird nach Möglichkeit schriftlich bestätigt. THAR ist nicht verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten.
12. Vergütung und Zahlung
1. Der Kunde schuldet THAR eine einmalige Einrichtungsgebühr gemäß Angebot.
2. Die Vergütung für die Nutzung des E-Learnings richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung. Die Preise hierfür sind in unserer Preisübersicht aufgeführt. Der Kunde erhält hierfür monatlich eine Rechnung.
3. Die Vergütung für den Einsatz von Lehrkräften richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Stunden. Der Preis hierfür wird dem Auftraggeber bei der Buchung mitgeteilt.
4. Die Vergütung für die Buchung eines Schulungsplatzes richtet sich nach einem Betrag pro teilnehmender Person. Der Preis hierfür wird dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
5. Die Vergütung für den Bezug individuell erstellter Leistungen richtet sich nach einem Projekt- oder Stundensatz. Die entsprechenden Vereinbarungen werden vorab mit dem Auftraggeber getroffen.
6. Der Kunde zahlt Rechnungen von THAR innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das von THAR angegebene Bankkonto. Alle Beträge verstehen sich in Euro und zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben. THAR sendet dem Kunden eine spezifizierte Rechnung mit Angabe des fälligen Betrags. Einwände gegen die Rechnung setzen die Zahlungspflicht des Kunden nicht aus.
7. Die Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde und/oder die Teilnehmenden die Lernplattform und/oder das E-Learning nutzen.
8. THAR überprüft die Preise für die Nutzung von Schulungen jährlich. THAR ist berechtigt, unterjährige Preisänderungen vorzunehmen.
9. Bei wesentlichen Änderungen, einschließlich Änderungen infolge geänderter Software von Lieferanten – nach alleinigem Ermessen von THAR –, ist THAR berechtigt, die Kosten in der Lizenzgebühr weiterzugeben und diese unterjährig anzupassen.
10. Hat THAR innerhalb der Zahlungsfrist keine vollständige Zahlung vom Kunden erhalten, gerät der Kunde unmittelbar in Verzug. Der Kunde schuldet dann die gesetzlichen Handelszinsen und ist zudem verpflichtet, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung des THAR geschuldeten Betrags zu tragen.
13. Optional: Lizenzen (unbegrenztes E-Learning)
1. Wird unbegrenztes E-Learning gewählt, schuldet der Kunde THAR für die Nutzung der Plattform und der vereinbarten Module eine Lizenzgebühr pro Mitarbeitender bzw. Mitarbeitendem je 12 Monate. Die Lizenzgebühr ist in der Vereinbarung festgelegt und wird bei Unterzeichnung der Vereinbarung in einem Betrag in Rechnung gestellt. Wird die Vereinbarung fortgesetzt, wird die Lizenzgebühr für das neue Jahr vor dessen Beginn in einem Betrag in Rechnung gestellt, wie in Artikel 13.3 näher bestimmt.
2. Die Lizenzgebühr ist unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde und/oder die Mitarbeitenden die Plattform und/oder die Module nutzen. Das Nutzungsrecht wird stets unter der Bedingung gewährt, dass die Lizenzgebühr (rechtzeitig) bezahlt wurde.
3. Die Lizenzgebühr für die Nutzung der Plattform wird jährlich von THAR festgelegt. Die Lizenzgebühr für die folgenden Kalenderjahre ist stets je Verlängerungszeitraum für ein volles Jahr im Voraus zu zahlen.
4. THAR ist ferner berechtigt, die Höhe der Lizenzgebühr zu ändern, wenn die tatsächliche Anzahl der Mitarbeitenden, die die Plattform und/oder die Module nutzen, zu irgendeinem Zeitpunkt die in der Vereinbarung festgelegte (Höchst-)Anzahl an Mitarbeitenden übersteigt. THAR kann dies anhand eigener Feststellungen ermitteln, ist aber auch berechtigt, einmal jährlich beim Kunden ein Audit durchzuführen (oder durchführen zu lassen), um die tatsächliche Anzahl der Mitarbeitenden festzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, an einem solchen Audit mitzuwirken. Die Kosten des Audits trägt THAR, es sei denn, es wird festgestellt, dass die in der Vereinbarung festgelegte Höchstzahl an Mitarbeitenden überschritten wurde.
14. Keine Gewährleistung
1. Aufgrund der generischen Gestaltung der Lernplattform und/oder des E-Learnings als Standardprodukt übernimmt THAR keine Gewähr dafür, dass die Lernplattform und/oder das E-Learning für die vom Kunden beabsichtigte spezifische Nutzung geeignet sind.
2. THAR übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Lernplattform und/oder die Module dem Kunden jederzeit zur Verfügung stehen und/oder ohne Unterbrechungen oder Störungen ordnungsgemäß funktionieren. Dies gilt auch für speziell für den Kunden entwickelte Module und/oder sonstiges Material.
3. Gegebenenfalls kann THAR die Ermittlung oder Behebung von Problemen aufschieben, bis eine neue Version der Lernplattform und/oder der Module in Betrieb genommen wird. THAR übernimmt keine Gewähr dafür, dass Mängel und/oder Probleme der Lernplattform und/oder der Module behoben werden.
4. Die Lernplattform und/oder die Module können Schnittstellen zu Einrichtungen Dritter oder Hyperlinks zu Websites Dritter enthalten. THAR hat keine Kontrolle über diese Einrichtungen oder Websites und keinen Einfluss darauf und übernimmt keine Gewähr für deren Funktion oder Verfügbarkeit. THAR ist auch nicht verantwortlich oder haftbar für den Inhalt von Websites, auf die oder von denen aus per Hyperlink oder auf andere Weise verwiesen wird.
15. Personenbezogene Daten
1. Über die Lernplattform werden personenbezogene Daten von Mitarbeitenden verarbeitet. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten erfüllt THAR ihre Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Informationen zur Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten durch THAR finden Sie in der Datenschutzerklärung von THAR, die auf der Website von THAR veröffentlicht ist.
2. Der Kunde gewährleistet, dass die Nutzung und Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten nicht rechtswidrig ist und dass für die Verarbeitung über die Lernplattform eine Einwilligung oder eine Rechtsgrundlage vorliegt. Der Kunde stellt THAR insoweit von allen (rechtlichen) Ansprüchen betroffener Personen frei.
3. Der Auftraggeber stellt THAR von Ansprüchen betroffener Personen frei, deren personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Ausführung der Vereinbarung erfasst oder verarbeitet werden.
16. Geistiges Eigentum und Nutzungsrecht
1. Die Erbringung von Dienstleistungen bewirkt keine Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums. Alle Rechte des geistigen Eigentums an dem, was dem Kunden aufgrund der Vereinbarung oder anderweitig zur Verfügung gestellt wurde, wie die Lernplattform, Module, Dateien, Inhalte, Dokumente, Designs usw., stehen ausschließlich THAR zu.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lernplattform und die Module oder Teile davon zu kopieren, zu vervielfältigen, zu ändern oder zu veröffentlichen.
3. Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vereinbarung ein Nutzungsrecht, das nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar ist. Dies gilt auch für die im Auftrag des Kunden entwickelten Module und/oder sonstiges Material.
4. Im Hinblick auf die Bestimmungen von Artikel 14.1 ist es THAR ausdrücklich gestattet, die im Auftrag des Auftraggebers entwickelten Module und/oder sonstiges Material ganz oder teilweise für andere Parteien (wieder) zu verwenden.
17. Auflösung
1. THAR ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Pflichten aus der Vereinbarung auszusetzen oder die Vereinbarung aufzulösen, wenn der Kunde oder Mitarbeitende Pflichten aus der Vereinbarung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen. Dies kann auch bei nicht rechtzeitiger Zahlung durch den Kunden der Fall sein.
2. Im Falle der Liquidation, der (Beantragung einer) Zahlungsaufschiebung, der Insolvenz oder einer Pfändung gegen den Kunden ist THAR berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein.
3. Beträge, die THAR vor der Auflösung oder Kündigung in Rechnung gestellt hat, bleiben geschuldet und werden mit der Auflösung oder Kündigung sofort fällig. Bereits von THAR erhaltene Beträge werden nicht rückabgewickelt. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Vereinbarung auflöst oder kündigt.
18. Haftung
1. Die Lernplattform und die Module wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch übernimmt THAR keine Gewähr dafür, dass die auf der Lernplattform und in den Modulen angebotenen Informationen richtig, vollständig, aktuell und/oder geeignet sind. THAR übernimmt keinerlei Haftung für die Informationen auf der Lernplattform und/oder in den Modulen, auch wenn diese speziell auf Wunsch des Auftraggebers entwickelt wurden.
2. THAR haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die sich aus dem Zugang zu oder der Nutzung von (den Informationen auf) der Lernplattform und/oder den Modulen oder aus der Unmöglichkeit des Zugangs oder der Nutzung ergeben, oder daraus, dass sich die Nutzerin oder der Nutzer und/oder der Auftraggeber von THAR auf die Informationen auf der Lernplattform verlassen.
3. Ferner haftet THAR nicht für Schäden infolge von Problemen, die durch die Verbreitung von Informationen über das Internet verursacht werden oder damit einhergehen, wie unter anderem Störungen, Viren, Verfälschung von Informationen, Unterbrechungen, Fehler oder Verzögerungen bei der Bereitstellung von Informationen oder Dienstleistungen durch THAR oder an THAR.
4. Sollte THAR dennoch für entstandene Schäden haften, ist diese Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund und welcher Art, in jedem Fall auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis höchstens zu dem Betrag begrenzt, der im betreffenden Fall aus der von THAR abgeschlossenen Versicherung ausgezahlt wird. Wenn und soweit aus welchem Grund auch immer keine Zahlung aus der genannten Versicherung erfolgt, ist die Gesamthaftung von THAR auf einen Betrag von EUR 10.000 (zehntausend Euro) pro Ereignis begrenzt, wobei eine Reihe zusammenhängender Ereignisse als ein einziges Ereignis gilt.
5. THAR haftet niemals für indirekte Schäden wie Folgeschäden, Verzugsschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsschäden, Verlust von (Geschäfts-)Daten, Schäden durch Betriebsunterbrechung oder entgangene Einsparungen.
6. Jede andere oder weitergehende Haftung von THAR, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden, die der Kunde und/oder Mitarbeitende durch oder im Zusammenhang mit THAR und/oder der Lernplattform und/oder den Modulen erleiden, ist ausgeschlossen.
7. Die in diesem Artikel genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von THAR zurückzuführen ist.
8. Jede Haftung gegenüber THAR erlischt nach Ablauf eines Jahres ab dem Tag, an dem der Anspruch entstanden ist. Die gesetzliche Pflicht des Kunden, rechtzeitig und innerhalb einer angemessenen Frist eine Mängelrüge zu erheben, bleibt hiervon unberührt.
9. Der Auftraggeber stellt THAR von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Mitarbeitender, frei, die mit speziell für den Auftraggeber ausgeführten Arbeiten zusammenhängen oder sich daraus ergeben, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von THAR.
19. Höhere Gewalt
1. THAR ist nicht verpflichtet, eine Pflicht einschließlich etwaiger Garantien zu erfüllen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert ist.
2. Als höhere Gewalt auf Seiten von THAR gelten neben dem, was Gesetz und Rechtsprechung darunter verstehen, alle vorhergesehenen oder unvorhergesehenen äußeren Ursachen, auf die THAR keinen Einfluss hat, die THAR jedoch an der Erfüllung ihrer Pflichten hindern, einschließlich der Nichterfüllung von Pflichten durch Lieferanten von THAR.
3. THAR kann ihre Pflichten aus der Vereinbarung für die Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen, ohne der anderen Partei zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Von THAR bereits in Rechnung gestellte Beträge bleiben geschuldet.
20. Übertragung
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und/oder Pflichten aus der Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von THAR auf Dritte zu übertragen.
21. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
1. Für alle Leistungen von THAR und alle mit THAR begründeten Rechtsverhältnisse gilt ausschließlich niederländisches Recht.
2. Streitigkeiten zwischen den Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht der Rechtbank Zeeland-West-Brabant, Standort Breda, vorgelegt.
22. Sonstiges und Änderungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang wirksam.
2. THAR ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Eine geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf der Website von THAR veröffentlicht.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Unser Datenschutzteam unterstützt Sie gerne.